Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 131/2005 · in Kraft seit 2004-05-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika ist ein EU-Gemeinschaftsabkommen, das Österreich nicht eigenständig aufheben kann. Teile des Abkommens könnten durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen von 2016 ergänzt oder abgelöst worden sein, doch der genaue Status ist ohne zusätzliche Informationen unklar. Bis zur EU-weiten Klärung des aktuellen Vertragsstatus wird BEIBEHALTEN empfohlen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten. Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen StF: BGBl. III Nr. 131/2005 (NR: GP XXII RV 14 AB 152 S. 28. BR: AB 6832 S. 700.) Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation wurde am 4. November 2003 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 109 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten. _____________ 1 Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 311 vom 4.12.1999 S. 3 veröffentlicht. e-rk3 25.01.2022 20004227 NOR30004603
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