VfGH-Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des Erstattungskodex
· K · BGBl. II Nr. 219/2005 · in Kraft seit 2005-07-21
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass der VfGH im Jahr 2005 einen Punkt der 2. Änderung des Erstattungskodex – die Streichung von Arzneispezialitäten aus dem Grünen Bereich – als gesetzwidrig aufgehoben hat. Der Ausspruch ist längst erledigt, und das Dokument ist ein rein historisches Protokoll ohne eigenständige aktuelle Rechtswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
VfGH-Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des Erstattungskodex BGBl. II Nr. 219/2005 21.07.2005 Kundmachung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend die Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebenen Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 219/2005 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 60 Abs. 2 VfGG und § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2005, V 21/05-9, Punkt A3 (Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten) der 2. Änderung des Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, als gesetzwidrig aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz