Deregulierung, aber richtig

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Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 76/2005 · in Kraft seit 2005-07-29

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz von 2005 ermächtigte einmalig zum Verkauf bestimmter Bundesgrundstücke an eine Gesellschaft und zur Übertragung anderer Liegenschaften an die Veterinärmedizinische Universität. Diese einmaligen Übertragungen sind längst vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Eigentum der Republik Österreich stehenden Grundstücke gemäß Anlage A im Ausmaß von zirka 167 Hektar an die “Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.” um 30 Mio. Euro zu veräußern.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) Die in der Anlage B angeführten Liegenschaften gehen in das Eigentum der Veterinärmedizinischen Universität Wien über. (2) Die Eigentümerbezeichnung ist von den Gerichten von Amts wegen auf “Veterinärmedizinische Universität Wien” zu berichtigen.

KI-Analyse · 2026-06-06 · 6 §§ im Datensatz