Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä4

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 94/2005 · in Kraft seit 2022-11-16

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Änderung des Montrealer Protokolls; verbindliches Völkerrecht zum Schutz der Ozonschicht, dem Österreich und die EU beigetreten sind.

Begründung

Diese Änderung des Montrealer Protokolls verpflichtet zur schrittweisen Abschaffung ozonabbauender Substanzen, die durch erhöhte UV-Strahlung die gesamte Menschheit schädigen. Der Schutz Dritter vor globalen Umweltschäden ist ein eindeutig legitimes Staatsziel. Die Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1: Änderung (Anm.: es folgen die Änderungen des Protokolls) 22.11.2019 20004177 NOR40065931

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2: Verhältnis zur Änderung von 1997 Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, ohne zuvor eine solche Urkunde zu der auf der neunten Tagung der Vertragsparteien am 17. September 1997 in Montreal angenommenen Änderung1 hinterlegt zu haben oder gleichzeitig zu hinterlegen. ____________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 162/2000 22.11.2019 20004177 NOR40065932

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3: Inkrafttreten In-Kraft-Treten, Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde 22.11.2019 20004177 NOR40065933

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz