Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Rothneusiedl“, im Bereich der Gemeinde Wien
· V · BGBl. II Nr. 175/2005 · in Kraft seit 2005-06-16
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf der Anschlussstelle Rothneusiedl an der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße. Sie bildet die notwendige Rechtsgrundlage für den Bestand und Betrieb dieser Verkehrsinfrastruktur auf dem Stadtgebiet von Wien.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Rothneusiedl“, im Bereich der Gemeinde Wien StF: BGBl. II Nr. 175/2005 Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286/1971 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet: 21.04.2026 20004136 NOR30004500
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlussstelle „Rothneusiedl“ der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Wien wird wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 5,411 und km 5,674 der durch BGBl. II Nr. 352/2000 verordneten Trasse der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße), und stellt über ihre Rampen die Verbindung zu der Landesstraße B 16 Ödenburger Straße her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. 210155/00.648/0-0S1/00000/S1E im Maßstab 1:2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2003 eingereichten Projektes. Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-311.401/0015-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Tech
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz