Akademischer Grad „Master of Arts“, Universitätslehrgang „Musikmanagement (MA)“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 145/2005 · in Kraft seit 2005-06-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung autorisierte die Vergabe des "Master of Arts" an Absolventen des Lehrgangs "Musikmanagement" der Donau-Universität Krems. Durch die Reform des österreichischen Hochschulrechts ist eine spezifische ministerielle Ermächtigung für einzelne Studiengangsabschlüsse nicht mehr notwendig. Die Verordnung ist obsolet und kann aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Musikmanagement (MA)“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz