Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. III Nr. 72/2005 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 118/2015 · in Kraft seit 2015-10-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Legitime Sicherheitsaufgabe zwischen den Behörden ohne unmittelbaren Eingriff in inländische Freiheiten.

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