Deregulierung, aber richtig

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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Kroatien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 69/2005 · in Kraft seit 2005-02-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ist durch Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 vollständig gegenstandslos geworden.

Begründung

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Kroatien ist durch Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 vollständig ersetzt worden. Kroatien unterliegt seither dem gesamten EU-Recht, womit das SAA keine operative Wirkung mehr hat. Es handelt sich um ein rein historisches Dokument, das aus dem österreichischen Rechtsbestand entfernt werden kann.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation wurde am 15. März 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 129 mit 1. Februar 2005 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz