Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Kroatien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 69/2005 · in Kraft seit 2005-02-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Kroatien ist durch Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 vollständig ersetzt worden. Kroatien unterliegt seither dem gesamten EU-Recht, womit das SAA keine operative Wirkung mehr hat. Es handelt sich um ein rein historisches Dokument, das aus dem österreichischen Rechtsbestand entfernt werden kann.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation wurde am 15. März 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 129 mit 1. Februar 2005 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz