Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 67/2005 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 211/2020 · in Kraft seit 2020-12-05
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
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