Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 66/2005 · in Kraft seit 2022-10-19
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll ergänzt das EU-Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen. Es dient der justiziellen Zusammenarbeit und ist unionsrechtlich veranlasst.
Kategorien
EU-vorgegeben
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