Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 66/2005 · in Kraft seit 2022-10-19

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Protokoll zum EU-Rechtshilfeübereinkommen (Art. 34 EUV)

Begründung

Das Protokoll ergänzt das EU-Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen. Es dient der justiziellen Zusammenarbeit und ist unionsrechtlich veranlasst.

Kategorien

EU-vorgegeben

KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz