Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

· BG · BGBl. I Nr. 28/2005 · in Kraft seit 2005-05-26

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte Österreich zur Leistung eines Beitrags von rund 24 Millionen Euro an den Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF-IX). Die Einzahlung wurde vollzogen; das Gesetz hat danach keinerlei weitere operative Wirkung. Es kann aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Asiatischen Entwicklungsfonds und am Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank mit einem Betrag in Höhe von 24 026 995,00 EUR.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz