Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit
· V · BGBl. II Nr. 113/2005 · in Kraft seit 2005-04-28
92 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
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Begründung
Diese Verordnung setzt die Gebühr für die Zuverlässigkeitsprüfung in der Luftsicherheit auf 7 Euro fest – ein Betrag aus dem Jahr 2005, der seit über 20 Jahren nicht angepasst wurde und den tatsächlichen Verwaltungsaufwand nicht mehr widerspiegelt. Der Regelungsinhalt (Kostenersatz für Sicherheitschecks) ist legitim, aber der veraltete Fixbetrag sollte aktualisiert oder auf eine dynamische Indexierungsregel umgestellt werden.
Kategorien
Reine Bürokratie
Belegende Paragraphen
§ 1 — Pauschalbetrag ↗ RIS
Pauschalbetrag § 1. Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro. 03.05.2018 20004047 NOR40063843
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz