Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl – Maglern

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 59/2005 · in Kraft seit 2005-05-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt das trilaterale Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern (Österreich, Italien, Slowenien). Legitime grenzüberschreitende Sicherheitszusammenarbeit.

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