Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 51/2005 · in Kraft seit 2005-05-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit dem Nachbarstaat. Solche Sicherheitskooperation ist legitim und wird aktiv genutzt; sie wird durch EU-/Schengen-Recht ergänzt, nicht ersetzt.
Kategorien
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