Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 51/2005 · in Kraft seit 2005-05-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit dem Nachbarstaat. Solche Sicherheitskooperation ist legitim und wird aktiv genutzt; sie wird durch EU-/Schengen-Recht ergänzt, nicht ersetzt.

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