Unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 23/2005 · in Kraft seit 2005-04-28
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister einmalig, zwei Wasseraufbereitungsanlagen und Verbrauchsmaterial an Sri Lanka unentgeltlich zu übereignen. Der Akt wurde vollzogen; danach hat das Gesetz keinerlei weitere Wirkung mehr. Erledigte Einmalermächtigungen gehören aus dem Rechtsbestand entfernt.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Unentgeltliche Übereignung zweier Wasseraufbereitungsanlagen im Wert von jeweils 62 000 Euro sowie der zu ihrem Betrieb erforderlichen Chemikalien- und Verbrauchsgüterausstattung im Wert von 64 730 Euro an die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka. 16.02.2021 20004015 NOR40063581
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Artikels ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 16.02.2021 20004015 NOR40063582
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz