Deregulierung, aber richtig

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Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 188/1967 · in Kraft seit 1967-06-22

89/05 Suchtgifte · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1967 meldet Rumäniens Annahme des 1946er Suchtgiftprotokolls sowie weitere Beitritte. Das zugrundeliegende Abkommen von 1936 wurde durch das UN-Einheitsübereinkommen 1961 und das Suchtstoffübereinkommen 1988 ersetzt. Diese historische Mitgliedsmitteilung hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll BGBl. Nr. 188/1967 22.06.1967 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Mai 1967 über den Geltungsbereich des Protokolls vom 11. Dezember 1946 sowie der durch dieses Protokoll abgeänderten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle betreffend die Suchtgifte StF: BGBl. Nr. 188/1967

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat Rumänien das Protokoll vom 11. Dezember 1946, betreffend die Abänderung der im Haag am 23. Jänner 1912, in Genf am 11. Feber 1925, am 19. Feber 1925 und am 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 kund in Genf am 26. Juni 1936, betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle (BGBl. Nr. 179/1950, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 228/1959) angenommen. Ferner haben

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz