Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 92/1961 · in Kraft seit 1961-04-07
89/05 Suchtgifte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1961 meldet die Ausdehnung eines Suchtgiftübereinkommens von 1936 auf die Niederländischen Antillen. Die Niederländischen Antillen als Gebietseinheit existieren seit 2010 nicht mehr. Das 1936er Abkommen ist durch neuere internationale Übereinkommen weitgehend überholt. Keine operative Gegenwartswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels BGBl. Nr. 92/1961 07.04.1961 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften. StF: BGBl. Nr. 92/1961
Art. 1 ↗ RIS
Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 135/1959, haben nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen die Niederlande die Anwendung des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom 26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 178/1950, auf die Niederländischen Antillen bekanntgegeben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz