Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 135/1959 · in Kraft seit 1959-06-06
89/05 Suchtgifte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1959 meldet weitere Beitritte zu einem Suchtgiftprotokoll von 1946; der Text ist weitgehend abgeschnitten und enthält nur den Hinweis auf neue Beitritte. Das zugrundeliegende Übereinkommen von 1936 wurde durch das UN-Einheitsübereinkommen 1961 abgelöst. Die Kundmachung hat keine operative Gegenwartswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll BGBl. Nr. 135/1959 06.06.1959 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Mai 1959 über die Annahme der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 abgeänderten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, betreffend die Suchtgifte, durch weitere Staaten. StF: BGBl. Nr. 135/1959
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben angenommen:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz