Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 39/2005 · in Kraft seit 2005-05-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag ergaenzt das Europaeische Rechtshilfeuebereinkommen von 1959 und erleichtert die Rechtshilfe in Strafsachen. Er dient einem legitimen Justizzweck und schraenkt keine inlaendische Freiheit ein.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz