Bereitstellung und Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 27/2005 · in Kraft seit 2004-08-28
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Vereinbarung über Flugsicherungseinrichtungen im Rahmen des CEATS-Projekts (Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für zentraleuropäische Dienste) betrifft ein Projekt, das nie operativ wurde und letztlich gescheitert ist. Da CEATS nie in Betrieb ging, hat diese Vereinbarung keine operative Wirkung mehr. Die Sicherheit des österreichischen Luftraums wird durch andere, aktuelle EUROCONTROL-Strukturen gewährleistet.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG UND DEN BETRIEB VON FLUGSICHERUNGSEINRICHTUNGEN UND –DIENSTEN DURCH EUROCONTROL IN DER BEZIRKSKONTROLLZENTRALE DES OBEREN LUFTRAUMS FÜR DIE ZENTRALEUROPÄISCHEN FLUGSICHERUNGSDIENSTE (CEATS) (Brüssel, 27. Juni 1997) samt Anlagen BESONDERE VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON ARTIKEL 6 DER VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG UND DEN BETRIEB VON FLUGSICHERUNGSEINRICHTUNGEN UND –DIENSTEN DURCH EUROCONTROL IN DER BEZIRKSKONTROLLZENTRALE DES OBEREN LUFTRAUMS FÜR DIE ZENTRALEUROPÄISCHEN FLUGSICHERUNGSDIENSTE (CEATS) StF: BGBl. III Nr. 27/2005 (NR: GP XXII RV 56 AB 86 S. 29. BR: AB 6814 S. 700.) *Bosnien-Herzegowina III 27/2005 *Slowakei III 27/2005 *Tschechische R III 27/2005 *Ungarn III 27/2005 Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst: Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 14 Abs. 2 der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Art. 14 Abs. 4 für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten. Nach Mitteilungen des belgischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten die Vereinbar
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz