Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über den Straßenverkehr - Zusatzübereinkommen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 290/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

99/01 Straßenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das europäische Zusatzübereinkommen ergänzt das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Internationale Verkehrsharmonisierung ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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