Übereinkommen über den Straßenverkehr - Zusatzübereinkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 290/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
99/01 Straßenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das europäische Zusatzübereinkommen ergänzt das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Internationale Verkehrsharmonisierung ohne inländische Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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