Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 12/2005 · in Kraft seit 2005-04-01
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden Mehrfachbesteuerung und schaffen Rechtssicherheit fuer grenzueberschreitend Taetige. Sie werden auch zwischen EU-Staaten beibehalten, da es kein ersetzendes Unionsrecht gibt.
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