Akademischer Grad und Universitätslehrgang „Master of Fine Arts in New Media“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 73/2005 · in Kraft seit 2005-02-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ermächtigte die Donau-Universität Krems zur Vergabe des "Master of Fine Arts (MFA) New Media" für einen bestimmten Lehrgang. Das allgemeine Hochschulrecht hat den Regelungsbedarf für solche Einzelverordnungen aufgehoben. Die Verordnung ist gegenstandslos und kann aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Master of Fine Arts in New Media“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Fine Arts (MFA) New Media“ zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz