Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 74/2005 · in Kraft seit 2005-04-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung autorisierte die Vergabe des MSc-Titels für den Lehrgang "Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin" der Donau-Universität Krems. Durch die Reform des österreichischen Hochschulrechts ist die ministerielle Einzelermächtigung für Studiengangsabschlüsse nicht mehr notwendig. Die Verordnung ist inhaltlich überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz