Deregulierung, aber richtig

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Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems

· V · BGBl. II Nr. 74/2005 · in Kraft seit 2005-04-01

72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung autorisierte die Vergabe des MSc-Titels für den Lehrgang "Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin" der Donau-Universität Krems. Durch die Reform des österreichischen Hochschulrechts ist die ministerielle Einzelermächtigung für Studiengangsabschlüsse nicht mehr notwendig. Die Verordnung ist inhaltlich überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz