Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Sportphysiotherapie“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 75/2005 · in Kraft seit 2005-04-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus 2005 ermächtigte die Donau-Universität Krems zur Vergabe des MSc-Titels im Lehrgang "Sportphysiotherapie". Durch die Weiterentwicklung des allgemeinen Hochschulrechts ist eine spezifische ministerielle Einzelermächtigung für Studiengangsabschlüsse obsolet geworden. Die Verordnung kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sportphysiotherapie“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz