Deregulierung, aber richtig

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Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Judenburg, Pöls, St. Peter, St. Georgen

· V · BGBl. II Nr. 61/2005 · in Kraft seit 2005-03-05

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung erklärte ein Planungsgebiet für den Bau eines Abschnittes der S 36 Murtal Schnellstraße. Die S 36 ist fertiggestellt; das Planungsgebiet hat seinen Zweck erfüllt und hat keinerlei operative Wirkung mehr. Planungsgebietserklärungen für längst gebaute Straßen sollten formal aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 36 Murtal Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 36 Murtal Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz