Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Judenburg, Pöls, St. Peter, St. Georgen
· V · BGBl. II Nr. 61/2005 · in Kraft seit 2005-03-05
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung erklärte ein Planungsgebiet für den Bau eines Abschnittes der S 36 Murtal Schnellstraße. Die S 36 ist fertiggestellt; das Planungsgebiet hat seinen Zweck erfüllt und hat keinerlei operative Wirkung mehr. Planungsgebietserklärungen für längst gebaute Straßen sollten formal aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 36 Murtal Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 36 Murtal Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz