Deregulierung, aber richtig

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Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 13)

EMRK · Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 22/2005 · in Kraft seit 2023-11-15

19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK schafft die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Es erweitert den Grundrechtsschutz und beschränkt keine Freiheit.

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