Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 13)
EMRK · Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 22/2005 · in Kraft seit 2023-11-15
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK schafft die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Es erweitert den Grundrechtsschutz und beschränkt keine Freiheit.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz