Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 21/2005 · in Kraft seit 2021-12-28
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen dient der Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände auf hoher See. Legitimer Ressourcen- und Umweltschutz.
Kategorien
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