Deregulierung, aber richtig

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Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 21/2005 · in Kraft seit 2021-12-28

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen dient der Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände auf hoher See. Legitimer Ressourcen- und Umweltschutz.

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