Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 13/2005 · in Kraft seit 2017-06-21

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen regelt die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs. Völkerrechtlich übliche Regelung ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz