Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Gegenseitiger Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten (Rumänien)

· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 11/2005 · in Kraft seit 2005-01-01

49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den operativen Datenaustausch in Migrations- und Asylangelegenheiten und ergaenzt die EU-Systeme. Es dient einem legitimen Zweck und schraenkt individuelle Freiheit nicht ueber den ohnehin geltenden Rahmen hinaus ein.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz