Gegenseitiger Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 11/2005 · in Kraft seit 2005-01-01
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den operativen Datenaustausch in Migrations- und Asylangelegenheiten und ergaenzt die EU-Systeme. Es dient einem legitimen Zweck und schraenkt individuelle Freiheit nicht ueber den ohnehin geltenden Rahmen hinaus ein.
Kategorien
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