Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen der Slowakei und Österreich über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

· Vertrag – Slowakei · BGBl. III Nr. 1/2005 · in Kraft seit 2005-02-01

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Setzt das Espoo-Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung um. Legitime Umwelt- und Verfahrenskoordination zwischen den Nachbarstaaten.

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