Übertragung von Bibliotheksaufgaben
· V · BGBl. II Nr. 27/2005 · in Kraft seit 2005-02-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung übertrug die Amtsbibliothek des Innenministeriums an die Verwaltungsbibliothek im Bundeskanzleramt – ein einmaliger Organisationsakt, der mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2005 vollständig vollzogen wurde. Es gibt nichts mehr zu regeln. Erledigte Einmalakte sollten aus dem Rechtsbestand entfernt werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Inneres wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz