Akademischer Grad „Master of Science (Psychotherapie)“, Universitätslehrgang „Psychotherapie“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 12/2005 · in Kraft seit 2005-02-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus 2005 ermächtigte die Donau-Universität Krems zur Vergabe des MSc-Titels im Lehrgang "Psychotherapie". Das allgemeine Hochschulrecht hat inzwischen die individuelle ministerielle Verordnungspflicht für einzelne Studiengangstitel abgelöst. Die Verordnung ist inhaltlich überholt und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Psychotherapie“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Psychotherapie)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz