Deregulierung, aber richtig

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Abkommen betreffend polizeilicher Zusammenarbeit (Südafrika)

· Vertrag – Südafrika · BGBl. III Nr. 143/2004 · in Kraft seit 2004-12-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit Suedafrika ueber polizeiliche Zusammenarbeit; dient der zwischenstaatlichen Kriminalitaetsbekaempfung, einem legitimen Kernanliegen des Staates. Bleibt erhalten.

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