Abkommen betreffend polizeilicher Zusammenarbeit (Südafrika)
· Vertrag – Südafrika · BGBl. III Nr. 143/2004 · in Kraft seit 2004-12-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit Suedafrika ueber polizeiliche Zusammenarbeit; dient der zwischenstaatlichen Kriminalitaetsbekaempfung, einem legitimen Kernanliegen des Staates. Bleibt erhalten.
Kategorien
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