Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P6)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 141/2004 · in Kraft seit 2022-02-08

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll begrenzt grenzüberschreitende Schwermetallemissionen. Umweltschutz-Kooperation mit legitimem grenzüberschreitendem Zweck.

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