Deregulierung, aber richtig

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Akademischer Grad „Master of Science (Integrative Therapie)“, Universitätslehrgang „Integrative Therapie“ der Donau-Universität Krems

· V · BGBl. II Nr. 510/2004 · in Kraft seit 2004-12-01

72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus 2004 legte fest, dass Absolventen des Lehrgangs "Integrative Therapie" an der Donau-Universität Krems den MSc-Titel erhalten. Die Donau-Universität Krems operiert heute im Rahmen des allgemeinen Hochschulrechts, das eigenständige Ministerialverordnungen für einzelne Studiengangstitel überflüssig macht. Der ursprüngliche Vollzug erfolgte beim Inkrafttreten; seither hat die Verordnung keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Integrative Therapie“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Integrative Therapie)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2004 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz