Nebenleistungsverordnung
· V · BGBl. II Nr. 481/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 109/2025 · in Kraft seit 2025-06-18
64/02 Bundeslehrer · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt nur, wie Nebenaufgaben von Bundeslehrern (etwa Werkstättenleitung oder IT-Betreuung) auf ihre Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden. Das ist reine Innenorganisation des öffentlichen Dienstes und betrifft keinen Bürger und kein Unternehmen. Sie schränkt niemandes Freiheit ein. Daher beibehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem mit der ständigen Stellvertretung des Leiters einer mittleren oder höheren Schule für eine Expositur dieser Schule betrauten Lehrer ist die mit der Stellvertretung verbundene Tätigkeit in folgendem Ausmaß in die Lehrverpflichtung einzurechnen: Bei einer Expositur mit 1 bis 3 Klassen im Ausmaß von 8 Wochenstunden, mit 4 bis 7 Klassen im Ausmaß von 12 Wochenstunden, mit 8 Klassen im Ausmaß von 14 Wochenstunden, mit 9 bis 12 Klassen im Ausmaß von 16 Wochenstunden, mit mehr als 12 Klassen im Ausmaß von 18 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III.
§ 6 ↗ RIS
§ 6. (1) Die pädagogische Betreuung von Informationstechnologie-Arbeitsplätzen (IT-Arbeitsplätzen) für pädagogisch-fachliche Einsatzbereiche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, an allgemein bildenden höheren Schulen sowie am Bundes-Blindenerziehungsinstitut und am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung ist in dem in Abs. 2 angeführten Ausmaß in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Diese Betreuung umfasst im pädagogisch-fachlichen Bereich insbesondere (2) Das Ausmaß der Einrechnung in die Lehrverpflichtung beträgt für Schulen mit Schülerinnen und Schülern Werteinheiten bis 200 2,5 201 bis 400 3,3 401 bis 500 3,75 501 bis 600 4,2 601 bis 700 4,65 701 bis 800 5,1 801 bis 900 5,55 901 bis 1000 6 1001 bis 1100 6,45 1101 bis 1200 6,9 1201 bis 1300 7,35 1301 bis 1400 7,8 1401 bis 1500 8,25 1501 bis 1600 8,7 1601 bis 1700 9,15 1701 bis 1800 9,6 1801 bis 1900 10,05 1901 bis 2000 10,5 2001 bis 2100 10,95 2101 bis 2200 11,4 2201 bis 2300 11,85 2301 bis 2400 12,3 2401 bis 2500 12,75 2501 bis 2600 13,2 2601 bis 2700 13,65 2701 bis 2800 14,1 2801 bis 2900 14,55 2901 bis 3000 15 3001 bis 3100 15,45 mehr als 3100 17 (3) Für die pädagogisch-fachliche Betreuung von IT-Arbeitsplätzen an ei
KI-Analyse · 2026-06-27 · 13 §§ im Datensatz