Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H.

· BG · BGBl. I Nr. 136/2004 · in Kraft seit 2004-12-11

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz erlaubte dem Bundesminister für Finanzen, Bundesanteile an zwei konkreten Gesellschaften (Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Villach, Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden) sowie damit verbundene Darlehensforderungen zu veräußern. Diese einmalige Transaktion wurde 2004 genehmigt und ist längst vollzogen; das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach im Nominale von 729 207,43 Euro und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m. b.H. im Nominale von 1 234 834,29 Euro bestmöglich zu veräußern. 05.02.2026 20003815 NOR40059353

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Bundesminister für Finanzen wird weiters ermächtigt, die Forderungen aus den der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern. 05.02.2026 20003815 NOR40059354

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz