Deregulierung, aber richtig

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Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 147/2004 · in Kraft seit 2004-12-23

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister zum einmaligen Verkauf eines bestimmten Grundstücks in Wien-Kagran um 6.540.390 Euro. Der Verkauf wurde vor über 20 Jahren abgeschlossen. Das Gesetz ist vollständig vollzogen und hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Verkauf des Grundstückes Nr. 817/3, EZ 3925, Grundbuch KG 01660 Kagran, um 6 540 390,00 Euro.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz