Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 147/2004 · in Kraft seit 2004-12-23
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister zum einmaligen Verkauf eines bestimmten Grundstücks in Wien-Kagran um 6.540.390 Euro. Der Verkauf wurde vor über 20 Jahren abgeschlossen. Das Gesetz ist vollständig vollzogen und hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Verkauf des Grundstückes Nr. 817/3, EZ 3925, Grundbuch KG 01660 Kagran, um 6 540 390,00 Euro.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz