Deregulierung, aber richtig

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Standesregeln für Bestatter

· V · BGBl. II Nr. 476/2004 · in Kraft seit 2004-12-11

50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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40Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Standesregeln verpflichten Bestatter zu 'standesgemäßem' Verhalten und erklären unter anderem Verhalten, das 'das Ansehen des Berufsstandes' oder 'gemeinsame Interessen des Berufsstandes' beeinträchtigt, sowie weite Bereiche der Werbung für unzulässig. Solche Klauseln schützen vor allem etablierte Anbieter vor Wettbewerb und schränken die Werbe- und Geschäftsfreiheit ein, ohne echten Schutz Dritter. Der sinnvolle Kern (Verschwiegenheit, Pietät, ordentliche Ausstattung) kann bleiben, die wettbewerbsbeschränkenden Standes- und Werbeklauseln sind zu streichen.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)Freiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Standeswidrig ist ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern oder ein Verhalten anderen Berufsangehörigen gegenüber, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen.

§ 5 ↗ RIS

§ 5. Die Bestatter verhalten sich bei Ausübung ihres Gewerbes anderen Berufsangehörigen gegenüber insbesondere dann standeswidrig, wenn sie

§ 9 — Werbung ↗ RIS

Werbung § 9. Jegliche Werbung hat den Erfordernissen der Pietät sowie den allgemeinen Anstandserwartungen zu entsprechen. In der Bevölkerung als besonders sensibel geltende Bereiche oder Lebenssituationen sind zu berücksichtigen. In Krankenanstalten, Pflege- und Altenheimen sind nur ausschließlich Informationszwecken dienende Maßnahmen zulässig (zB Ratgeber im Trauerfall).

KI-Analyse · 2026-06-27 · 12 §§ im Datensatz