Deregulierung, aber richtig

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Schutz von Pflanzenzüchtungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 133/2004 · in Kraft seit 2024-02-23

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das UPOV-Übereinkommen schützt Pflanzenzüchtungen durch ein Sortenschutzrecht. Es begründet ein geistiges Schutzrecht mit legitimem, klar umrissenem Zweck.

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