Schutz von Pflanzenzüchtungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 133/2004 · in Kraft seit 2024-02-23
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das UPOV-Übereinkommen schützt Pflanzenzüchtungen durch ein Sortenschutzrecht. Es begründet ein geistiges Schutzrecht mit legitimem, klar umrissenem Zweck.
Kategorien
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