Bundesfinanzgesetz 2005
BFG 2005 · BG · BGBl. I Nr. 132/2004 · in Kraft seit 2005-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das ist das Bundesbudget für das Jahr 2005. Dieses Haushaltsjahr ist längst abgelaufen und das Gesetz hat keine Wirkung mehr. Ein alter Jahresvoranschlag ist erledigt und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2005 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs-haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Euro) Ausgaben: 64 419,765 49 104,310 113 524,075 Einnahmen: 58 969,119 54 554,956 113 524,075 Abgang: 5 450,646 – – Überschuss: – 5 450,646 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2005 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt 02.04.2019 20003770 NOR40058286
KI-Analyse · 2026-06-06 · 20 §§ im Datensatz