Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 302/1936 · in Kraft seit 1936-09-01
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Automatisch als überholt markiert: Diese Kundmachung bezieht sich auf einen nicht mehr existierenden Staat. Noch zu prüfen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-06-12 · 2 §§ im Datensatz