Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 467/1977 · in Kraft seit 1977-08-15
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll ändert das Brüsseler Übereinkommen von 1910 über Hilfeleistung und Bergung in Seenot. Seerechtliche Bergungsregeln haben weiterhin Bedeutung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz