Deregulierung, aber richtig

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Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 4. Protokoll

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 96/1949 · in Kraft seit 1948-04-07

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll passt die Satzung der Weltgesundheitsorganisation an und betrifft nur die Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation. Es enthält keine inländischen Ge- oder Verbote.

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