Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 4. Protokoll
· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 96/1949 · in Kraft seit 1948-04-07
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll passt die Satzung der Weltgesundheitsorganisation an und betrifft nur die Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation. Es enthält keine inländischen Ge- oder Verbote.
Kategorien
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