Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 124/2004 · in Kraft seit 2018-04-24
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll regelt die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde. Solche Immunitätsregeln sind völkerrechtlich üblich und berühren keine inländische Freiheit.
Kategorien
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