Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa
· V · BGBl. II Nr. 411/2004 · in Kraft seit 2004-10-30
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung erklärte ein Gebiet in Wien und Aderklaa zum Bundesstraßenplanungsgebiet für die S2 Wiener Nordrand Schnellstraße. Die S2 ist gebaut und in Betrieb; die Trassenplanung ist längst abgeschlossen. Die Schutzzonenfunktion dieser Verordnung hat sich damit vollständig erledigt und die Verordnung ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird das aus den Anlagen ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz