Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa

· V · BGBl. II Nr. 411/2004 · in Kraft seit 2004-10-30

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung erklärte ein Gebiet in Wien und Aderklaa zum Bundesstraßenplanungsgebiet für die S2 Wiener Nordrand Schnellstraße. Die S2 ist gebaut und in Betrieb; die Trassenplanung ist längst abgeschlossen. Die Schutzzonenfunktion dieser Verordnung hat sich damit vollständig erledigt und die Verordnung ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird das aus den Anlagen ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz