Deregulierung, aber richtig

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Einrichtung einer Internationalen Handelsstatistik (Brüsseler Übereinkommen)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 284/1922 · in Kraft seit 1923-01-01

49/07 Statistik · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung betrifft den Beitritt von 1922 zum Brüsseler Übereinkommen über eine internationale Handelsstatistik. Der Gegenstand wird heute durch unmittelbar geltendes EU-Statistikrecht abgedeckt; das antiquierte Abkommen ist überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz