Einrichtung einer Internationalen Handelsstatistik (Brüsseler Übereinkommen)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 284/1922 · in Kraft seit 1923-01-01
49/07 Statistik · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Kundmachung betrifft den Beitritt von 1922 zum Brüsseler Übereinkommen über eine internationale Handelsstatistik. Der Gegenstand wird heute durch unmittelbar geltendes EU-Statistikrecht abgedeckt; das antiquierte Abkommen ist überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz