Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung
· V · BGBl. II Nr. 393/2004 · in Kraft seit 2004-10-19
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt Kostenpauschalen für Sicherheitsüberprüfungen von Personen fest, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten sollen. Der Grundsatz der Kostenerstattung für staatliche Sicherheitsüberprüfungen ist legitim. Die konkreten Beträge stammen jedoch aus dem Jahr 2004 und entsprechen nicht mehr den heutigen Personalkosten; sie sollten an die aktuelle Kostensituation angepasst werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro. 16.11.2022 20003656 NOR40056837
§ 2 ↗ RIS
§ 2 Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro. 16.11.2022 20003656 NOR40056838
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz