Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
· V · BGBl. II Nr. 384/2004 · in Kraft seit 2004-10-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine sechste Notarstelle in Wien-Donaustadt und ist die rechtliche Grundlage für dieses Notariat. Da Notariate staatlich übertragene Beurkundungsfunktionen ausüben, ist für jede einzelne Stelle eine Verordnung erforderlich. Eine Aufhebung wäre dem Amt und seinen Nutzerinnen und Nutzern schädlich und ohne Freiheitsgewinn.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt StF: BGBl. II Nr. 384/2004 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20003648 NOR30003966
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet. 31.10.2017 20003648 NOR40056604
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz